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Wachstumschancengesetz: Deutschland goes eInvoicing

eInvoicing in Deutschland
eInvoicing in Deutschland

Am 22.März 2024 wurde in Deutschland das Wachstumschancengesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Bundesregierung plant mit der Einführung des Gesetzes, den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

Ein Teil des Wachstumschancengesetz ist die Einführung eines verpflichtenden eInvoicing für Deutschland. Über eine stufenweise Einführung elektronsicher Rechnungsformate soll der inländische Rechnungsverkehr digitalisiert werden. Das klare Ziel: Kein Papier und keine PDFs mehr.

Als elektronische Rechnung wurden zwei Standardformate festgelegt, X-Rechnung und ZUGFeRD.

  • X-Rechnung ist eine reines XML-Format und bereits seit ein paar Jahren im Business-to-Government Umfeld bekannt.
  • ZUGFeRD hingegen ist ein hybrides Format. Hier wird eine für den Menschen lesbar und interpretierbar PDF-Rechnung in eine maschinenlesbare XML-Datei eingebettet.

Die genaue Timeline der Einführung und wer wann betroffen ist hier im Überblick:

  • Ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen in den von der Regierung definierten Formaten zu empfangen. Unabhängig von der Unternehmensgröße bzw. vom Umsatz.
  • 2027 ist es nur noch kleineren Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz erlaubt, PDF- und Papier-Rechnungen zu versenden.
  • Ab 2028 sind diese Formate nicht mehr erlaubt. X-Rechnung und ZUGFeRD Rechnungen werden dann der neue Standard sein. Die Verwendung von alternativen elektronischen Rechnungsformaten bleibt erlaubt, solange die Formate mit der EU Norm EN16931 konform sind.

EDIFACT war lange umstritten. Die Wirtschaftsverbände haben dafür plädiert, diesen Übertragungsweg beizubehalten. Die Regierung ist diesem Wunsch nachgekommen und erlaubt EDI als Übertragungsweg weiterhin – unter den folgenden Bedingungen: Die EDI-Datenformate müssen der EU-Norm EN16931 entsprechen und es bedarf einer bilateralen Vereinbarung zwischen Sender und Empfänger, also Kunde und Lieferant.

Beim eInvoicing Modell an sich hat sich Deutschland, anders als andere Länder, gegen eine zentrale Regierungsplattform entschieden. Rechnungen müssen zwar den neuen Formaten entsprechen, der Übertragungsweg darf aber frei gewählt werden. Damit geht Deutschland einen anderen Weg als Länder wie Italien, in denen alle Rechnungen über eine zentrale Regierungsplattform gesendet werden müssen.

Die Einführung des verpflichtenden eInvoicings in Deutschland dient als Vorbereitung für die geplante EU-Reform VIDA. VIDA steht für „VAT in the Digital Age“ und ist eine Initiative der EU. Laut des aktuellen Zeitplans sollen ab 2028 auch EU-Rechnungen, die zwischen zwei EU-Ländern ausgetauscht werden, nur noch in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format erlaubt sein, also EN16931 konform.

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Gleichzeitig ist mittels VIDA die Einführung eines einheitlichen Steuermeldesystems geplant. Der Plan der EU sieht vor, sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene zentrale

Steuermeldeplattformen einzuführen. Pro EU-Land melden die Unternehmen die Steuerdaten an die nationale Plattform, die wiederum die Daten an das zentrale EU-Portal weitergibt. Die E-Rechnung bildet für Deutschland damit die Grundlage zur Einführung des einheitlichen Steuermeldesystems im Zuge von VIDA.

SupplyOn entwickelt derzeit ein Invoicing Add-on für Deutschland, mit dem es möglich sein wird, 100% der innerdeutschen Rechnungen im Rechnungseingang zu verarbeiten – unabhängig davon, ob der Lieferant bei SupplyOn registriert ist oder nicht. Neben der Entgegennahme der Rechnungen und Konvertierung in ein gewünschtes Zielformat, übernimmt SupplyOn auch die vollständige Validierung aller Rechnungen gegen Vorgängerbelege wie der Bestellung. Eine Anreicherungen von zusätzlichen Rechnungsdaten kann SupplyOn ebenfalls vornehmen. Alles mit dem Ziel, auf Kundenseite eine möglichst vollständige Automatisierung der Eingangsrechnungen mit einer Dunkelbuchungsquote von über 90% zu erreichen.

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